junivent – AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) sind Grundlage und Bestandteil jeder Beauftragung von Leistungen (nachfolgend Auftrag) an junivent GmbH & Co. KG, August-Bebel-Straße 40, 04275 Leipzig (nachfolgend junivent) durch einen Auftraggeber (nachfolgend AG, zusammen mit junivent Parteien).
1.2 Ein schriftliches Angebot des AG zur Erteilung eines Auftrages durch den AG gilt als dessen Anerkennung dieser AAB.
1.3 Diese AAB gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle Erweiterungen und Änderung von Aufträgen, auch wenn dabei nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.1.4 Von diesen AAB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des AG werden nur Bestandteil eines Auftrages, wenn und soweit sich junivent schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt.
- Zustandekommen und Inhalt von Aufträgen
2.1 Alle Angebote von junivent sind freibleibend. Änderungen bleiben vorbehalten.2.2 Aufträge zwischen junivent und dem AG kommen nur durch die schriftliche Annahme eines Angebots des AG durch junivent zustande.2.3 Gegenstand und Umfang des Auftrages ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung des AG und der Auftragsbestätigung von junivent. Von junivent ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet. Der Auftrag wird von junivent nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.2.4 Der AG wird junivent alle jeweils für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Junivent erbringt alle Beratungsleistungen auf der Grundlage der vom AG oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen. Diese werden junivent auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich beim AG.2.5 Junivent ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Junivent ist nicht verpflichtet, dem AG die Angebote oder Rechnungen von Dritten vorzulegen.2.6 Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch junivent zulässig.
- Vermittlungsleistungen
Soweit ein Auftrag Vermittlungen von Dienstleistungen zum Gegenstand hat (nachfolgend Vermittlungsgeschäft), gelten folgende Vorschriften ergänzend.3.1 Werden bei einem Vermittlungsgeschäft dem vermittelten Auftragnehmer und/oder dem AG die ihnen obliegenden Leistungen unmöglich, so ist junivent von allen Ansprüchen von Dritten freizustellen. Insbesondere ist junivent nicht zur Erbringung von Ersatzleistungen gegenüber dem AG und Dritten verpflichtet.3.2 Der AG ist verpflichtet, die von junivent hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht zeitlich für die Dauer während des Vermittlungsverhältnisses sowie sechs Monate nach Abschluss des vermittelten Auftrages.3.3 Bei einem Verstoß gegen eine Verpflichtung aus vorstehender Ziffer 3.2 ist junivent so zu stellen, als wäre das Direktgeschäft von junivent vermittelt worden. Junivent hat in diesem Fall einen Anspruch auf Zahlung von Vermittlungsprovision in der Höhe, die der AG für das konkrete Vermittlungsgeschäft an junivent zu zahlen verpflichtet gewesen wäre.
- Vergütung4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der bei der Auftragserteilung getroffenen Vereinbarung. Bei Auftragserteilung nicht vereinbarte Leistungen, die auf Verlangen des AG ausgeführt werden, sind vergütungsfähig.4.2 Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich in Euro und als Nettobeträge, das heißt sie sind zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer geschuldet.4.3 Mehrere AG haften als Gesamtschuldner für alle Forderungen von junivent aus dem Auftrag.4.4 Die Vergütung wird mit Erledigung des Auftrages fällig, es sei denn zwischen den Parteien wird Abweichendes vereinbart. War ein Werk i.S.d. §§ 631 ff. BGB geschuldet, richtet sich die Fälligkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Aufträgen, deren Bearbeitungszeit mehr als vier Wochen beträgt, sind vom AG regelmäßige im Einzelfall angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.4.5 Junivent ist berechtigt, bei Erteilung des Auftrages für bereits entstandene oder voraussichtlich entstehende Vergütungsansprüche und Auslagen im Einzelfall angemessene, nicht verzinsliche Vorschüsse zu verlangen. Junivent kann die Aufnahme der Tätigkeit von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen.4.6 Die Abrechnung der Vergütung erfolgt durch gesonderte Rechnungslegung. Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.4.7 Auslagen für Neben- sowie Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem AG abgesprochen sind, sind vom AG zu erstatten.
- Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretungsverbot5.1 Der AG kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.5.2 Der AG kann Forderungen gegen junivent nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von junivent abtreten oder Dritten zur Einziehung überlassen. Dies gilt nicht für Abtretungen im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
- Folgen von Leistungshindernissen6.1 Mehraufwand, welcher junivent infolge von Verstößen gegen die Pflichten des AG zur Information und Kooperation aus dem Auftrag entsteht, darf junivent zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abrechnen, selbst wenn dadurch ein vereinbartes Vergütungsbudget überschritten wird.6.2 Junivent kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, soweit hierfür fest vereinbarte Termine überschritten werden und die Verzögerung von junivent zu vertreten ist. Nicht zu vertreten hat junivent den unvorhersehbaren Ausfall von für das Projekt vorgesehenen Beratern und Unterauftragnehmern, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die Leistung von junivent zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
- Mängelansprüche7.1 Junivent ist verantwortlich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Die Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn sie vom AG ohne Widerspruch entgegengenommen worden.7.2 Seitens junivent wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Erbringung von vereinbarten Dienstleistungen durch den AG bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.7.3 Etwaige Mängel sind junivent unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der mangelbehafteten Leistung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt eine Mängelanzeige nicht innerhalb der vorstehend bestimmten Frist, verfallen sämtliche Mängelansprüche des AG.7.4 Unrichtigkeiten wie Schreibfehler oder offensichtlich erkennbare Rechenfehler sind kein Mangel im Sinne dieser Regelung und können von junivent jederzeit beseitigt werden, ohne dass der AG daraus Ansprüche herleiten kann.7.5 Hat junivent einen Mangel oder eine Pflichtverletzung zu vertreten, besteht die Verpflichtung zur unentgeltlichen Nacherfüllung, wenn der AG daran ein berechtigtes Interesse hat. Schlägt die geschuldete Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der AG wahlweise vom Auftrag zurücktreten oder Minderung verlangen.7.6 Der AG darf Schadenersatz aufgrund von Mängeln nur bei Verschulden von junivent und erst nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch geltend machen.7.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen des AG wegen Mängeln unterliegt einer Verjährungsfrist von sechs Monaten. Verhandlungen über Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis hemmen die Verjährung nicht.7.8 Junivent haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden des AG im Zusammenhang mit Leistungen, die von junivent ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet wurden.
- Haftung
8.1 Sonstige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen junivent gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus Aufträgen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem ProdHaftG sowie wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil von junivent. ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.8.2 Soweit dem AG nach dieser Regelung Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese nach zwei Jahren, soweit die Verjährung gesetzlich nicht zwingend abweichend vorgeschrieben ist. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welches das den Schadensersatzanspruch auslösende Ereignis fällt.
- Kündigung 9.1 Das Recht zur ordentlichen Kündigung eines erteilten Auftrages ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder, soweit dort nicht geregelt, aus den gesetzlichen Bestimmungen.9.2. Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, hat der Auftragnehmer in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40% der dafür vereinbarten Vergütung als ersparte Aufwendungen vereinbart. Diesen Satz hat sich der Auftragnehmer auf seinen Vergütungsanspruch anrechnen zu lassen, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass tatsächlich nur geringere Aufwendungen erspart wurden. Umgekehrt bleibt dem Auftraggeber der Nachweis, dass dem Auftragnehmer höhere Aufwendungen erspart geblieben sind, unbenommen.9.3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr aufgrund des Auftrages übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß auch dann nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert wurde.9.4 Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die vorstehende Regelung des Absatzes 2. entsprechend. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Urheberschutz und Nutzungsrechte, Schadensersatz 10.1 Alle Urheberrechte an den von junivent, von seinen Mitarbeitern oder von ihm beauftragten Dritten geleisteten Arbeiten und erstellten Werke, wie z.B. Grafiken, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Layouts, Analysen, Berichte, Planungen, Organisationsunterlagen, Gutachten usw., verbleiben bei junivent.10.2 Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.10.3 Vorschläge und Weisungen des AG haben keinen Einfluss auf die Vergütung und begründen keine Miturheberschaft.10.4 Nutzungsrechte werden dem AG aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der geschuldeten Vergütung und nur in dem für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Mindestumfang eingeräumt. Grundsätzlich, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, wird nur das einfache, nicht-ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt; die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts muss ausdrücklich vereinbart werden.10.5 Der AG darf die von junivent geleisteten Arbeiten nur für vertraglich festgelegte Zwecke in seinem Unternehmen verwenden. Ohne Zustimmung von junivent dürfen die Arbeiten und das Werk weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede auch teilweise Nachahmung ist unzulässig. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung von junivent. Eine unberechtigte Vervielfältigung oder Weitergabe schließt eine Haftung von junivent gegenüber Dritten aus und berechtigt junivent zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.10.6 Der AG ist verpflichtet, bei Vervielfältigungen und Veröffentlichungen der Arbeiten oder der Werke junivent als Urheber zu nennen.10.7 Eine Verletzung durch den AG gegen die Verpflichtungen und/oder ein zugunsten von junivent bestehendes Urheberrecht gemäß dieser Ziff. 10 berechtigt junivent zum pauschalen Schadensersatz, wobei die Höhe des Schadensersatzanspruches 100% der vereinbarten Vergütung beträgt. Das Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.10.8 Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom AG beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichenund wettbewerbsrechtliche Verletzungen, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist von junivent, sofern nicht eine gesonderte Abrede hierzu getroffen wird, nicht geschuldet.10.9 Der AG versichert, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen und dass durch den Vertrag Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrages auf die junivent zu übertragenden Rechtea. nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind;b. Dritte nicht mit deren Ausübung beauftragt wurden;c. bei Vertragsabschluss keine anderweitigen vertraglichen/gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, die die von junivent zu erbringenden Leistungen behindern könnten.
- Konkurrenzschutz, Vertragsstrafe11.1 Die von junivent eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung eines Auftrages weder unmittelbar noch mittelbar für den AG und/oder mit diesem verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) tätig werden oder an Dritte vermittelt werden.11.2 Für jeden Fall des Verstoßes gegen die vorstehende Ziff. 11.1 ist eine pauschale Vertragsstrafe von EUR 1.000,00 vereinbart. Im Falle einer dauerhaften Verletzung des Verbotes wird die Vertragsstrafe für jede angefangene Woche begründet. Eine Dauerverletzung liegt vor, wenn die von junivent. eingesetzte Person mit dem AG und/oder mit diesem verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) ein Schuldverhältnis eingeht, das mindestens sieben Kalendertage dauert. Eine Einzelverletzung liegt dagegen vor wenn das Verbot aus Ziff. 11.1 in sonstiger Weise verletzt wird. Durch jede Einzelverletzung wird die Vertragsstrafe gesondert begründet. Einzelverletzungen im Rahmen einer Dauerverletzung begründen keine zusätzliche Vertragsstrafe. Eine Dauerverletzung schließt jedoch eine weitere Begründung der Vertragsstrafe innerhalb einer Woche durch eine anderweite Dauerverletzung oder anderweite Einzelverletzung nicht aus. Der AG verzichtet insoweit auf die Einwände des Fortsetzungszusammenhangs.11.3 Falls der AG Kaufmann ist, findet § 348 HGB keine Anwendung.
- ReferenzenJunivent ist berechtigt, die Firmennamen des AG sowie Kurzbeschreibungen der Auftragsinhalte in einer Liste zu nennen, die junivent als Referenzen, insbesondere gegenüber anderen Auftraggebern verwenden kann.
- Schlussbestimmungen
13.1 Alle personenbezogenen Daten, die junivent vom AG zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen. Der AG erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die entsprechend des Vertragszwecks erforderlich sind.13.2 Erfüllungsort für die Leistungen ist der Sitz von junivent Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien ist Leipzig, soweit es sich bei dem AG um einen Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen handelt.13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Allgemeine Auftragsbedingungen junivent GmbH & Co. KG
Stand: 01. Mai 2024
junivent – Datenschutz
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung junivent GmbH & Co. KG (nachfolgend junivent)
Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch junivent und die Rechte, die sich ab dem 25.05.2018 aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ergeben.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich sind Nikolaus Schwarz-Hykel Geschäftsführer der Firma junivent GmbH & Co. KG
Die vollständigen Kontaktdaten lauten:
junivent GmbH & Co. KG
August-Bebel-Str. 40
04275 Leipzig
Telefon: +49 (0) 341 355 72 150
E-Mail: info@junivent.de
Datenquellen
junivent erhält Kontaktdaten aus verschiedenen Quellen:
- Kontaktformular auf der Website
- E-Mails
- Anruferdaten
- Ausschreibungsportale
- Netzwerkveranstaltungen (Übergabe von Visitenkarten werden als Einwilligung zur Kontaktaufnahme gewertet)
- Socialmediakanäle (Facebook, LinkedIn, Xing, etc.)
- öffentlich zugängliche Daten
Welche Daten werden verarbeitet?
Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
- Adresse und Kontaktdaten (z. B. auch von Dritten, z.B. separate Ansprechpartner)
- Personendaten (z. B. Name, Titel, Geburtsdatum)
- Bankverbindungen (z. B. IBAN, Name und Adresse eines/einer Dritten)
- Daten zu Leistungen (z. B. Auftragshistorie, buchhalterische Informationen, etc.)
- Buchungsbelege (z. B. zu Forderungen, Zahlungen, Lastschrift)
- archivierter Schriftwechsel (ausgehender und eingehender Schriftverkehr, sowie Gesprächsnotizen)
- Mahnmaßnahmen (z. B. Rechnungen, Mahnungen)
Rechtsgrundlage
junivent verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO:
- Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a EU-DSGVO
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Kontodaten) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben.
- Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO
junivent verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aktuell geltendem Recht.
Die Daten werden ausschließlich für folgende Zwecke genutzt:
- Kontaktdatenverwaltung (Kontaktdaten von Dritten)
- Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit der betroffenen Person
- Auftragseinwerbung und Auftragserfüllung
- Berechnung und Erstattung von Dienstleistungen (Rechnungsstellung, Abwicklung von Zahlungen)
- Durchführung von Mahn- und Inkassomaßnahmen (z. B. Festsetzung und Mahnung)
- Erstellung von eigenen Marketingmaßnahmen (z. B. für gezielte Werbemaßnahmen)
- Aufbewahrung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
Datenzugriff
Bei junivent erhalten diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte zum Zweck der Auftragserfüllung erfolgt erst nach ausdrücklicher Genehmigung durch den jeweiligen Auftraggeber, und nur wenn die dritte Partei garantiert, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten sein:
- Externe Dienstleister für telefonische und schriftliche Sachbearbeitung
- Druck-/Postdienstleister
- Subunternehmer die im Rahmen eines Projekts zwingend für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung eingebunden werden müssen
- Geldinstitute
- Inkassounternehmen
- Gerichte
- Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht
Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
junivent nutzt Software die einen Datentransfer auf Server in Drittländer (z.B. USA) umfassen.
Für die betreffende Software besteht ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, in welchem die Datensicherheit in einem EU-DSGVO konformen Umfang vereinbart ist. (EU-US Privacy Shield)
Somit sichert der Anbieter zu, Daten gemäß EU-Standards zu behandeln. Dies schließt eine gesicherte Übertragung der Daten ein.
Sollten Sie trotz dieser Maßnahmen Einwände gegen die Speicherung Ihrer Daten auf Servern in Drittländern haben, teilen Sie uns dies bitte mit.
Selbstverständlich werden wir Ihren Wünschen folgen.
Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
Die erhobenen Daten werden von junivent unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die eine Verarbeitung gestützt wurde, widerruft oder personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Eine Löschung erfolgt jedoch zunächst nicht, wenn die Verarbeitung der Daten zu folgenden Zwecken weiterhin erforderlich ist:
- Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
Sofern Daten lediglich noch zu den vorgenannten Zwecken aufbewahrt werden, ist der Zugriff auf diese Daten eingeschränkt, d. h. sie stehen der Sachbearbeitung in der Regel nicht mehr zur Verfügung (Archivierung). Die Daten sind nicht mehr veränderbar und dienen ausschließlich der Aufbewahrung.
Rechte innerhalb des Datenschutzes
Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch.
Ein Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO, besteht. Die betroffene Person hat nach Art. 15 Abs. 1 das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ferner ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die Informationen gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. a bis h EU-DSGVO.
Ein Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO, besteht. Sollten die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke unvollständig sein, besteht nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht, eine Berichtigung bzw. eine Vervollständigung der personenbezogenen Daten zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO, besteht. Nach Art. 17 Abs. 1 EU-DSGVO besteht das Recht, eine Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten aus einem der in dieser Vorschrift genannten Gründe unzulässig ist. Eine Löschung kann nicht verlangt werden, sofern die (weitere) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO). Hierbei werden insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten berücksichtigt. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten besteht nicht, wenn die vormals genannten entsprechenden Verarbeitungszwecke weiterhin vorliegen oder gesetzliche Regelungen die Verpflichtung erwirken, die Daten weiterhin aufzubewahren.
Ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO, besteht. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a bis d EU-DSGVO hat die betroffene Person die Möglichkeit die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) zu verlangen.
Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die betroffene Person die gespeicherten Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt und diese deshalb noch nicht gelöscht werden sollen.
Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018 erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO besteht.
Datenschutzbeschwerde
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO).
Profiling
Eine automatisierte Verarbeitung sowie Profiling gemäß Art. 22 EU-DSGVO findet nicht statt.
Schutzmaßnahmen
junivent legt großen Wert auf Ihre Privatsphäre und die Sicherheit personenbezogener Daten. Zum Schutz von personenbezogenen Daten betreibt junivent angemessene Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit, Integrität und die Privatsphäre der Informationen, die die betreffende Person mitgeteilt hat, sicherzustellen. Unter anderem werden Maßnahmen wie Anonymisierung der IP-Adresse bei statistischen Erhebungen, verschlüsselte Kommunikation, physisch gesicherte Räume, Firewalls und Passwort-Schutzsysteme, zur Wahrung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten eingesetzt.
Hinweis zur Verwendung der Website
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
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- Betriebssystem
- URL, von welcher ein Besucher auf die Webseite gelangt ist
- Unterwebseiten, welche besucht werden
- Datum und Uhrzeit eines Besuchs
- IP-Adresse
- Internet-Service-Provider des Besuchers
- sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr dienen
Bei der Auswertung dieser allgemeinen Daten werden keine Rückschlüsse auf die betroffene Person gezogen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von den durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Xing
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Kontaktaufnahme
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Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
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Stand vom 01.01.2024
junivent – Impressum
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
junivent GmbH & Co. KG
August-Bebel-Str. 40
04275 Leipzig
Geschäftsführung:
Nikolaus Schwarz-Hykel
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 341 355 72 150
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Umsatzsteuer-ID:
DE368821194
Eintragung:
Registergericht: Amtsgericht Leipzig
Registernummer: HRB 37015
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Konzept und Umsetzung: designie – addicted to design
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